| | 
zu Reiseimpfungen s.unter Hinweise und Informationen für Patienten!
Hier können Sie den aktuellen Impfplan (Klick) abrufen: s.a. www.kvs-sachsen.de/buerger/impfen
GesundheitspolitikÄrzteblatt Sachsen 1 / 2007 33Hygiene aktuellAuffrischungsimpfung gegen Tetanus,
Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis
alle 10 Jahre– Beschlüsse der 28. Sitzung der SIKO –
Die Sächsische Impfkommission
(SIKO) hat auf ihrer 28. Sitzung am
17.11.06 nachstehende Änderungen
zu den „Empfehlungen der Sächsischen
Impfkommission zur Durchführung
von Schutzimpfungen im
Freistaat Sachsen „(E 1), Stand
01.01.2006 (Beilage Ärzteblatt Sachsen
1/2006) beschlossen. Die Kosten
werden nach den derzeitigen Impfvereinbarungen
zwischen der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen (KVS)
und den Gesetzlichen Krankenkassen
(GKK) von den GKK übernommen.
(„Vereinbarung über die Durchführung
von aktiven Schutzimpfungen
gegen übertragbare Krankheiten im
Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
– Impfvereinbarung Sachsen
– in der Fassung vom 1. April 2005“,
mit der AOK Sachsen aktualisiert am
30.11.2005, mit den Ersatzkassen
aktualisiert am 2.3.2006; Neufassung
vom 6.10.2006, gültig ab
1.1.2007 – siehe KVS-Mitteilungen
11/2006, S. IV).
Die Änderungen betreffen lediglich
die Häufigkeit der Pertussisauffrischimpfungen
(Booster) und die serologische
Kontrolle des Impferfolges
nach Hepatitisimpfung, insbesondere
Hepatitis B. Wegen der Geringfügigkeit
der textlichen Veränderungen
erfolgt kein genereller Neudruck der
E 1 wie im Januar 2006. Die SIKO
bittet, die im Anhang stehenden
Änderungen einzufügen und zu beachten.
Pertussis:
Es wird empfohlen, alle 10 Jahre
nicht nur wie bisher eine Auffrischimpfung
gegen Tetanus, Diphtherie
und Poliomyelitis vorzunehmen, sondern
zusätzlich auch gegen Pertussis.
Die Standard-(Regel-)Impfung für
alle Personen alle 10 Jahre sollte mit
tetravalenten Impfstoffen Tdpa IPV
erfolgen. In Deutschland sind dafür
z. Z. nachstehende Impfstoffe zugelassen
(in alphabetischer Reihenfolge
der Hersteller) „Boostrix-Polio“
(Glaxo-ShmithKline) und „Repevax“
(Sanofi-Pasteur).
Begründung: Die laufende epidemiologische
Analyse der Pertussiserkrankungen
in Sachsen und den neuen
Bundesländern hat eine zunehmende
Altersverschiebung der Inzidenz ins
höhere Lebensalter ergeben. So
waren z.B. von den 457 in Sachsen
2005 gemeldeten Pertussiserkrankungen
349 (= 76,4%) Personen älter
als 25 Jahre. Nicht berücksichtigt ist
dabei außerdem noch die hohe Dunkelziffer
infolge unzureichender Diagnostik
der Pertussis im Erwachsenenalter
und die schlechte Meldedisziplin.
Nach einer Studie von C. Hülße und
W. v. König in Rostock und Krefeld
aus dem Jahre 2004/05 lag die wahre
Inzidenz bei Erwachsenen in Ost und
West etwa gleich bei 165 Erkrankungen
pro 100 000 Einwohnern
und Jahr. Dies würde für die Sachsen
eine Pertussisfallzahl von über 5000
bedeuten. Diese wochenlang hustenden
Erwachsenen sind aber die Infektionsquellen
für die besonders gefährdete
Gruppe der Säuglinge. Aus
dem Vorstehenden und mehreren
Arbeiten neueren Datums geht die
Notwendigkeit
der Boosterung gegen
Pertussis (pragmatisch alle 10 Jahre
bei Erwachsenen) ebenso wie bei
Tetanus und Diphtherie eindeutig
hervor. Dies betrifft sowohl Personen
nach Schutzimpfungen (z.B. Rostock)
als auch nach überstandener Erkrankung
(z.B. Krefeld). Mit der getroffenen
Empfehlung wird der veränderten
epidemiologischen Lage entsprochen
und gleichzeitig eine praktikable
Lösung angeboten, dass alle Haushaltkontaktpersonen
zu Säuglingen
einen adäquaten aktuellen Pertussisimmunschutz
aufweisen. In den
Gesamtkomplex der Strategie ist
auch die Tatsache eingeflossen, dass
es z.Z. noch keine praktikable immunologische
Methode gibt, die einen
adäquaten Immunschutz vor Pertussis
nachzuweisen imstande ist. Es
gibt keine protektiven serologischen
Titerwerte. Andere Länder wie z.B.
Österreich haben diesen Weg der
Boosterung alle 10 Jahre bereits
2006 beschritten.
Hepatitis B:
Eine immer wieder gestellte Frage ist
die nach Notwendigkeit einer Boosterung
10 Jahre nach Hepatitis-BGrundimmunisierung.
Über die Antikörperkinetik
von Anti-HBs ist bekannt,
dass 4 – 6 Wochen nach der
Grundimmunisierung individuell der
maximale Antikörpertiter erreicht
wird, der binnen 12 – 18 Monaten
auf 1/10 des Ausgangswertes abfällt.
4 – 10 Jahre nach erfolgter Grundimmunisierung
haben nur noch 60 –
80 % einen protektiven Antikörpergehalt
von
Lehrmeinung sind nach erfolgreicher
Grundimmunisierung (Titer≥ 10-(20) / U / l. Nach derzeitiger≥
von Gedächtniszellen trotzdem alle
vor einer Erkrankung und vor einer
evtl. Chronifizierung (nicht zwingend
vor einer Infektion) geschützt und
boosterfähig, auch wenn nach 10
Jahren der Anti HBs – Titer 10 / U /l
bestimmt wird. Dies hat zu der derzeit
in Deutschland gültigen Empfehlung
geführt, dass „eine Auffrischimpfung
(1 Dosis) nach 10 Jahren bei
Fortbestehen eines Infektionsrisikos
mit hoher Infektionsdosis (z.B. Nadelstiche,
Nadeltausch, häufige Übertragung
von Blut oder Blutprodukten,
Hämodialyse)“ angezeigt ist, nicht
aber bei „Normalpersonen“.
Dies setzt aber voraus, dass der
Erfolg der Grundimmunisierung bei
allen Risikopersonen
und Erwachsenen
4 – 6 Wochen danach mittels
Anti-HBs – Titerbestimmung nachgewiesen
und im Impfausweis dokumentiert
wurde.
Da es im Kindesalter bei Immungesunden
sehr selten Impfversager gibt,
wurde diese Altersgruppe von der
Impferfolgsempfehlung (Bestimmung
Ant-HBs) ausgenommen. Ergreifen
z.B. vor über 10 Jahren als Kinder
Geimpfte einen medizinischen Beruf
(jetzt Risiko für HBV – Infektion) ist
im Rahmen der arbeitsmedizinischen
Untersuchung eine Boosterung mit
anschließender Titerbestimmung
(und jetzt Dokumentation im Impfausweis)
ohnehin angezeigt.
siehe auch unter:http://www.impfen-info.de http://www.kindergesundheit-info-de/fuer-eltern/impfungen/ http://www.rki.de/impfen http://www.pei.de/impfstoffe http://www.kinderaerzte-im-netz.de http://www.gesundes-reisen.de http://www.dtg.org/impfungen.html http://www.crm.de
 | Spalte 2 | | |
| |